Home > AGB der Benefizeranstaltung „Best of – Johannes Scherer“

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Teilnahmebedingungen der Benefizveranstaltung „Best of – Johannes Scherer“ am 18.08.2023 um 18.00 Uhr an der Auenterrasse der Landesgartenschau Fulda 2.023. (Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im Deutschen Feuerwehrmuseum statt)

Veranstalter ist die Stiftung daHeim im Leben

Stiftung daHeim im Leben
c./o. DRK Kreisverband Fulda e.V.
St.-Laurentius-Str. 4
36041 Fulda

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für die Teilnahme und den damit zusammenhängenden Ticketverkauf für obenstehende Veranstaltung, ausgerichtet durch den obenstehenden Veranstalter. Abweichende Geschäftsbedingungen des Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

1.2. Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen dieser Reglungen vor. Mögliche Änderungen und Ergänzungen erhalten Gültigkeit durch die Veröffentlichung auf dieser Internetseite www.daheim-im-leben.de/veranstaltung_agb

2. Teilnahme und Vertragsschluss

2.1. Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Der Verkauf erfolgt an ausgewählten Vorverkaufsstellen. Weitere Karten werden an der Abendkasse angeboten, sofern noch Eintrittskarten vorhanden sind und weiterer Einlass möglich ist. Der Veranstaltungsort befindet sich auf dem Gelände der Landesgartenschau Fulda 2.023 (LGS). Der Preis des Veranstaltungstickets enthält nicht den Eintrittspreis auf das Gelände der Landesgartenschau Fulda 2.023 und berechtigt nicht zum Zutritt auf das Gelände. Hierzu ist ein gesondertes LGS-Eintrittsticket (Tages- oder Dauerkarte) erforderlich. Gleiche Regelung findet auf den Ersatzveranstaltungsort Deutsches Feuerwehrmuseum Anwendung. Bei schlechtem Wetter findet die Veranstaltung im Deutschen Feuerwehrmuseum (St.-Laurentius-Str. 3 in Fulda) statt. Die Bekanntmachung in diesem Fall erfolgt über die regionalen Medien und die Homepage der Stiftung daHeim im Leben www.daheim-im-leben.de.

2.2. Es besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz. Bei Sitz- und Stehplätzen besteht freie Platzwahl.

2.3. Das Mitführen gefährlicher Gegenstände (Messer, Hieb- und Stoßwaffen etc.) ist nicht gestattet.

3. Preise

3.1. Der auf der Eintrittskarte genannte Preis ist der Endpreis.

3.2. Alle Preise enthalten soweit erforderlich die fällige Umsatzsteuer.

3.3. Der gewerbliche Verkauf von Tickets ist nicht gestattet.

4. Zahlung

4.1. Die Zahlung erfolgt an den Vorverkaufsstellen oder an der Abendkasse. Sämtliche Preise sind unverzüglich bei Erwerb der Eintrittskarte fällig.

4.2. Sollte eine Zahlung per EC oder Kreditkarte rückbelastet werden (z.B. wegen fehlender Deckung des Kontos), hat der Teilnehmer jeglichen Schaden bzw. jegliche Aufwendung zu ersetzen, der/die aus der Rückbelastung entstehen. Hierzu gehören insbesondere die Bankgebühren sowie jeweils eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 EUR pro Rückbelastung für die Bearbeitung durch den Veranstalter.

Im Falle der Rückbelastung ist der Käufer zur Veranstaltung nicht zutrittsberechtigt. Seinen Anspruch auf Teilnahme an der Veranstaltung verliert er damit sofort. Weitergehende Ansprüche des Veranstalters gegen die Teilnehmer werden dadurch nicht berührt.

5. Rücktritt/Storno/Übertragung der Eintrittskarte

Möchte der Teilnehmer an der Veranstaltung nicht teilnehmen, so hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Eintrittspreises. Erworbene Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.

Eine Übertragung der Eintrittskarte auf andere Personen ist möglich.

6. Absage der Veranstaltung

6.1. Aus dringlichen Gründen oder höherer Gewalt kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen.

6.2. Im Fall der Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter die geleistete Zahlung innerhalb von 14 Tagen in voller Höhe zurück. Daneben angefallene Kosten des Teilnehmers werden nicht erstattet. Die Rückerstattung erfolgt in diesem Falle an den jeweiligen Vorverkaufsstellen.

6.3. Wird ein Ersatztermin angeboten, bleibt die Gültigkeit der Eintrittskarte erhalten.

7. Urheber- und andere Rechte

7.1. Die Veranstaltung ist urheberrechtlich geschützt. Nutzungsrechte werden nur durch ausdrückliche schriftliche Nutzungsrechtseinräumung übertragen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder öffentliche Wiedergabe jeglicher Art ist grundsätzlich nicht gestattet und bedarf der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.

7.2. Ton- und Videoaufzeichnungen der Veranstaltung in Teilen oder im Ganzen ist nicht gestattet.

8. Bildmaterial/Fotografien

Die Teilnehmer der Veranstaltung willigen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass der Veranstalter und die Presse berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien nutzen kann.

9. Haftung

9.1. Der Veranstalter haftet bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten für Vorsatz und jede Fahrlässigkeit. Der Höhe nach ist die Haftung begrenzt auf die Höhe des Eintrittspreises, die Haftung für Folge- und Vermögensschäden (z.B. entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen.

9.2. Im Übrigen haften der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen auch nicht für Störungen gleich welcher Art, die durch Umstände außerhalb ihres Einflussbereiches hervorgerufen werden.

9.3. Eine Haftung für Schäden, die bei der An- und Abreise zu den Veranstaltungsorten entstehen, sowie für Verluste und Unfälle ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Gerichtsstand ist Fulda.

10.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmungen tritt eine Regelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, sofern sie den betreffenden Punkt bedacht hätten. Entsprechendes gilt für Lücken dieses Vertrages.

10.3. Erfüllungsort ist der Sitz des Veranstalters.